Sollbruchstellen

Durch die Segelflugsport-Betriebs-Ordnung (SBO), die im Segelflugbetrieb zur Schulung bindend ist, ist die Ausrüstung der Windenseile vorgeschrieben. Dabei unterliegt nicht das Seil, sondern die Seilausstattung mit Ringpaar, Vorseil. Dämpfungsseil, Fallschirm und Solbruchstelle der Prüfrichtlinie.

In der SBO wird auch die Anordnung  der Sollbruchstellen in der Seilausstattung geregelt. Die Stärke der Sollbruchstelle ist den jeweiligen Kennblättern bzw. den Flughandbüchern, die an Bord mitzuführen sind, zu entnehmen.

Die Sollbruchstelle sorgt für eine gezielte Startunterbrechung, wdenn die Sollbruchlast erreicht wird. Das heißt, dass z.B. die Gefahr der Überlastung des Segelflugzeuges durch zu hohe Schleppgeschwindigkeiten und damit entsprechend zu hohe Kräfte am Flügel, unterbunden wird. Diese Belastung auf den Tragflügel-Rumpf-Anschluss ist im Windenstart durch den Piloten nicht spürbar. Daher muss bei einer Sollbruchlast zwischen 4,0g und 4,4g die Sollbruchstelle brechen.

Das Überschreiten der Belastungsgrenze der zulässigen Solbruchstelle ist auch bei heftigem Anschleppen oder Durchfliegen einer Thermikblase möglich. Daher kann die Sollbruchstelle auch brechen, wenn die Struktur des Flugzeuges noch nicht überlastet ist. Für den Piloten sind Seilrissübungen Bestandteil der Schulung.