Praxis

Während der praktischen Ausbildung werden mehrere Ausbildungsabschnitte durchlaufen (ich sollte besser sagen durchflogen). Diese Ausbildungsabschnitte werden im Ausbildungsnachweisheft dokumentiert. Die drei wesentlichen Abschnitte sind:

  • A-Prüfung – erster Alleinflug
  • B-Prüfung – weitergehende Flugmuster
  • C-Prüfung – Thermikflug, Vorbereitung zur Prüfung

 

Überlandflug

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird der Überlandflug durchgeführt. Dieses ist das erste mal, dass ein Flugschüler mit Flugauftrag einen fremden Flugplatz in einer Distanz von mindestens 50 Kilometern anfliegt. Für viele ist dieses ein absolut spannender und aufregender Zeitpunkt, da alle Faktoren die das Segelfliegen interessant machen zusammentreffen:

  • Verlassen der Platzrunde mit der Option die Landung nicht wieder am Startplatz durchzuführen.
  • Thermikfliegen um die Distanz zum Ziel zu überbrücken. Das bedeutet, während des Flugverlaufs Bestimmung der optimalen Route um Anschlu� an Thermik zu finden.
  • Kommunikation mit dem Zielflugplatz um seine Landeabsichten frühzeitig anzumelden.
  • Landung auf einem fremden Fluggelände bei vorheriger Beurteilung der Platzverhältnisse und Einteilung der Platzrunde.
  • Eventuelle Landung außerhalb eines Fluggeländes, wobei frühzeitig bei ausreichender Höhe ein Landefeld bestimmt werden muß.

Windenfahrerschein

Parallel zur Flugausbildung werden die Flugschüler des SFC Melle-Grönegau auch als Windenfahrer ausgebildet. Nur wer einen gültigen Windenfahrerschein besitzt, wird vom SFC Melle-Grönegau auch zur Prüfung für den Luftfahrerschein zugelassen.