Ausbildung

Warum Motorfliegen?

Es gibt viele Gründe, in die Luft zu gehen. Der häufigste ist sicherlich der Spaß, sich die Welt von oben anzusehen und ein wenig das Gefühl zu haben, über den Dingen zu schweben. Reizvoll ist sicherlich auch die Aussicht, sich ein Vereinsflugzeug zu chartern und „mal eben“ (innerhalb von nur einer Stunde) auf eine Nordseeinsel zu fliegen.

Fliegen mit dem Motorflugzeug kann jeder lernen, der mindestens 16 Jahre alt ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen hat. Eine Brille ist hier kein Hindernis. Die Lizenz kann dann bereits mit 17 Jahren, von der zuständigen Luftfahrtbehörde, nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ausgestellt werden.

Eine Übersicht der beiden in Deutschland möglichen Motorfluglizenzen findest Du hier nachfolgend:

Privatpilotenlizenz
PPL(A)
Lizenz für Leichtflugzeuge
LAPL(A)
Luftfahrzeuge einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk

(keine Personen- und Gewichtsbegrenzung)

einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk

max. 2000 kg, max. 4 Personen an Bord

Recht europäisches Recht, EASA-FCL europäisches Recht, EASA-FCL
Vorausetzungen Mindestalter gem FCL.020:

  • vor erstem Soloflug: 16 Jahre
  • für Lizenzausstellung: 17 Jahre
Mindestalter gem FCL.020:

  • vor erstem Soloflug: 16 Jahre
  • für Lizenzausstellung: 17 Jahre
Medizinische Tauglichkeit Fliegerärztliche Untersuchung Klasse 2 oder höher
Untersuchungsintervalle:

  • alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr
  • 2 Jahre bis Vollendung 50. Lebensjahr
  • jährlich ab 50. Lebensjahr
Fliegerärztliche Untersuchung „LAPL“
Untersuchungsintervalle:

  • alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr
  • danach: alle 2 Jahre
Praxisausbildung 45 Flugstunden

  • davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer
  • und mindestens 10 Stunden Alleinflug,
  • 5 Stunden Allein-Überlandflug
30 Flugstunden

  • davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehre
  • und mindestens 6 Stunden Alleinflug
  • 3 Stunden Allein-Überlandflug
Theorieausbildung Die Ausbildung umfasst mindestens 100 Stunden Theorie in den folgenden 9 Fächern:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Grundlagen des Fliegens (Aerodynamik)
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Luftfahrzeugkunde
  • Navigation
Die Ausbildung umfasst mindestens 100 Stunden Theorie in den folgenden 9 Fächern:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Grundlagen des Fliegens (Aerodynamik)
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Luftfahrzeugkunde
  • Navigation
Prüfung Prüfung: zuständige Luftfahrtbehörde z. B
Oldenburg
Prüfung: zuständige Luftfahrtbehörde z. B
Oldenburg
Passagiermitnahme sofort nach Lizenzerteilung mindestens 10 weitere Flugstunden nach Lizenzerwerb bevor Passagiere mitgenommen werden dürfen
Lizenzerhalt Erhalt Klassenberechtigung SEP(land) (Gültigkeit: 24 Monate)

durch fortlaufende Flugerfahrung (12h + 12 Landungen) innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablaufdatum der Klassenberechtigung, davon 1h Schulungsflug mit Fluglehrer
oder
Befähigungsüberprüfung mit Flugprüfer

Gültigkeit je 24 Monate

Ausübung der Rechte durch fortlaufende Flugerfahrung durch Nachweis 12h + 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate + 1h Schulungsflug mit Fluglehrer
oder
Befähigungsüberprüfung mit Flugprüfer

Erweiterung Erwerb zahlreicher zusätzlicher Berechtigungen möglich

z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Schleppberechtigung, Kunstflug, Klassenberechtigung Reisemotorsegler, Multi-Engine, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz und weitere…

Eingeschränkter Erwerb zusätzlicher Berechtigungen.

Möglich sind aber z. B. Nachtflug, Schleppberechtigung, Klassenberechtigung Reisemotorsegler.

Jedoch keine Instrumentenflug- und keine Lehrberechtigung (spätere Weiterbildung zum PPL A möglich)

Fliegen im Ausland ICAO-konforme Lizenz, Gültigkeit weltweit
also auch z. B. in den USA, Afrika, Australien usw.
europäische Lizenz berechtigt zum Fliegen in allen EASA-Ländern (Europa)

 

Die Ausbildung dauert ungefähr 2 Jahre. Ein idealer Ablauf sähe ungefähr so aus:

  • Jahr 1 Winter: Notwendige Unterlagen beantragen und sammeln, für das Medical zum Fliegerarzt
  • Jahr 1 Frühling und Sommer: Grundlegende praktische Ausbildung
  • Jahr 1 Herbst: Theorie, denn es hat sich bewährt, schon ein paar Stunden im Flugzeug verbracht zu haben, bevor man die Theorie beginnt – und bei gutem Wetter natürlich fliegen
  • Jahr 2 Winter: Theorieprüfung und Flugfunk
  • Jahr 2 Frühling und Sommer: Fliegen, fliegen und fliegen und dabei das in der Theorie Gelernte anwenden und vertiefen
  • Jahr 2 Herbst: praktische Prüfung

Die Entscheidung für die richtige Fluglizenz ist nicht immer ganz einfach. Wir haben jedoch auf dem Gebiet der Lizenzen umfangreiche Erfahrungen sammeln können und beraten Euch sehr gern persönlich.

Für weitere Fragen zur Ausbildung, zur Anmeldung oder gar einem Schnupperflug, stehen Euch unser Ausbildungsleiter, sowie die einzelnen Fluglehrer jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktiere uns oder besuche uns am Wochenende auf dem Flugplatz Melle!

Dabei könnt Ihr dann auch schon mal einen Blick in unsere moderne Flotte werfen.

Wir freuen uns auf Dich!