CoVID-19: Bitte den aktuellen Hygieneplan beachten!
Liebe Fliegerinnen und Flieger,
unser Hobby ist ein Privileg! Bitte lasst es uns nicht leichtfertig aufs Spiel oder gar über die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kameradinnen und Kameraden setzen. Wenn wir uns individuell und eigenmächtig über Regeln hinwegsetzen, die uns alle schützen, gewinnt am Ende niemand.
Aufgrund des Infektionsgeschehen hat die Stadt und der Landkreis Osnabrück zu Ostern einige Einschränkungen vorgenommen, die auch auf dem Flugplatz Melle zu beachten sind.
Der Landkreis gibt Folgendes vor:
– Individualsport: Eine sportliche Betätigung ist höchstens zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands möglich. Kinder und Jugendliche dürfen unter freiem Himmel keinen Sport ausüben. Sport mit dem eigenen Hausstand oder mit einem anderen Kind oder Jugendlichen ist hingegen möglich.
– In der Zeit vom 02.04.2021 bis zum Ablauf des 05.04.2021 sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. Unter Ansammlung versteht die Staatskanzlei, „das Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im freien oder in geschlossenen Räumen – unabhängig davon, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet und welchen Anlass oder Grund sie hat“.
– Wir weisen auch darauf hin, dass beim Fliegen FFP2-Masken zutragen sind, wenn es unterschiedliche Hausstände sind.
Da Aufgrund der aktuellen Corona Lage des Landkreises Osnabrück ein Windenbetrieb nicht möglich ist, werden die Startleiter und Windenfahrer Dienste bis auf Weiteres ausgesetzt.
Richtet euch auf verstärkte Kontrollen der Ordnungsbehörden auch bei uns am Flugplatz ein und bleibt im Zweifel lieber zu Hause.
Achtet bitte auf diese Regelungen, sodass euch und dem Verein Bußgelder erspart bleiben und das wir alle gesund bleiben.