Mitglied werden

Teamsport

Als Mitglied ist eine rege Teilnahme am Vereinsleben ausdrücklich erwünscht und auch notwendig. Fliegen als Hobby ist ein TEAMSPORT. Allein kommt niemand in die Luft!

Dieses Motto leben wir und jedes Vereinsmitglied leistet einen Betrag zum Vereinsleben – entsprechend der eignen Befähigung ist vom Rasenmähen bis zum Kochen für jeden und jede ein Mithelfen möglich. Und natürlich gibt es auch fliegerische Möglichkeiten mitzuhelfen. Dies können sein der Flugleiterdienst, der Windendienst, Towerhelfer usw. denn nur mit der Hilfe unserer Mitglieder können wir einen reibungslosen Flugbetrieb aufrechterhalten sowie das Equipment und das Gelände in Stand halten und erneuern.

Für den Einsatz erhalten unsere Mitglieder Baustunden, durch die das Fliegen kostengünstiger wird.

Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus ehrenamtlichen ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Mitglieder können auf Antrag natürliche und juristische Personen (auch Behörden und Firmen) werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand; sie ist durch eine ordentliche Versammlung zu bestätigen.

Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt.

Aufnahme

Grundsätzlich läuft die Aufnahme wie folgt ab

  1. Sie nehmen persönlichen Kontakt zu einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Mitglied auf
    • Wir beraten und erklären die Details
    • Wir händigen die notwendigen Unterlagen aus
  2. Sie füllen die ausgehändigten Unterlagen aus
  3. Sie zahlen die Aufnahmegebühr und die Beiträge
    • Sie beginnen Ihre Ausbildung
    • Sie beginnen zu fliegen
  4. Auf der nächsten (Herbst- oder Frühjahres-) Versammlung stellen Sie sich als Anwärter oder Anwärterin dem Verein vor
    • Damit beginnt Ihre Anwärterschaft – zur Zeit 2 Jahre ab Aufnahme
    • Sie engagieren sich im Verein, machen sich bekannt und wir lernen uns kennen
  5. Nach Ablauf der Anwärterschaft stellen Sie sich auf der nächsten Versammlung als Mitglied dem Verein vor und es wird über Ihre Mitgliedschaft abgestimmt

 

Schnupperkurs für’s Segelfliegen

Um für sich selbst sicherzustellen, ob das Segelfliegen der richtige Sport ist, bieten wir eine Kurzmitgliedschaft, einen sogenannten Schnupperkurs an. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Kurzmitgliedschaft beantragen können. Kontakt

Aufnahmeantrag

Sollten Sie sich schon sicher sein, dass das Fliegen – Motor oder Segel – Ihre Welt ist, dann kontaktieren Sie uns, um Ihre Mitgliedschaft beantragen können. Kontakt

Gebühren

Es gilt die aktuelle Gebührenordnung, die zusammen mit den Unterlagen vor Eintritt übergeben wird. Für die Segelflugausbildung fallen diese Kosten an.

Kündigung und Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhalten einer Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Quartalsende;
  2. durch Verfallerklärung der Mitgliederrechte durch den Vorstand bei Nichtzahlung des Beitrages, die durch eine ordentliche Versammlung zu bestätigen ist;
  3. durch Ausschluss wegen ehrenrühriger oder den Verein schädigender Handlungen, insbesondere auch wegen Verstoßes gegen § 2 der Vereins#45;Satzung (kann beim Vorstand eingesehen werden). Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand und bedarf der Bestätigung einer ordentlichen Versammlung.

Stimmrecht

Das Stimmrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern über 14 Jahre zu, sofern sie die festgesetzten Beiträge bis zu dem der Abstimmung vorausgehenden letzten Abrechnungszeitraum entrichtet haben.