CoVID-19: Bitte den aktuellen Hygieneplan beachten!
Zum 13.5.2021 können unsere Segelfliegerinnen und Segelflieger endlich in die Saison starten! Die neue Corona Verordnung des Landes Niedersachsen und die Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück erlauben Öffnungen / Lockerungen im Bereich des Individualsportes.
Für unseren Segelflug-/Windenbetrieb gilt:
- Teilnahme am Flugbetrieb nur mit negativen Test: alle volljährigen Personen, sowie Trainer und betreuende Personen, müssen einen negativen Test mit zum Flugplatz bringen
- bei Beginn der sportlichen Ausübung (Betreten des Flugplatzes) darf der Test höchstens 24 Stunden alt sein
- Vollständig geimpfte Personen und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen
- ein Nachweis über den Test/die Ausnahme zeigt jede Person eigenständig und unaufgefordert dem diensthabenden Fluglehrer. Als Nachweise gelten
- Testzertifikat aus einem offiziellen Schnelltestzentrum
- ein negativer Selbsttest vom selben Tag mit der Verpackung und der passenden Testnummer
- Impfnachweis
- Bescheinigung über eine überstandene Corona-Infektion innerhalb des letzten halben Jahres
- Der Dienstplan für die Flugleitung, Startleiter, Fluglehrer und Windenfahrer gilt
- Anwesenheitslisten führen!
- Weitere Details im Hygieneplan